Die Grundbedeutung des Wortes Arrest (A.) lässt sich auf die des Feststellens zurückführen, und zwar sowohl in ideeller als auch in praktischer Hinsicht: Erfasst wurden vor allem das Feststellen eines Rechtsverhältnisses und das An-, Auf- und Zurückhalten oder Hemmen einer Person oder Sache.In einer bis heute unerreicht gebliebenen Abh. über die A.synonymik konnte Briegleb insgesamt 32 dt. und 15 lat. Bezeichnungen für den A. nachweisen. Sie waren in der ma. dt. Rechtssprache mit ...
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Dem Stichwort Arrest, Arrestverfahren sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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