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Artikel Audiatur et altera pars
Band I

Audiatur et altera pars

Wacke, Andreas

Auszug aus dem Inhalt von Audiatur et altera pars

A. gilt als geläufigste Formulierung des rechtlichen Gehörs vor Gericht, weil jeder Rechtsfall (ähnlich einer Medaille) zwei Seiten hat. Das Neutralitätsgebot verpflichtet jeden Richter zur Würdigung des Sachverhalts aus der Sicht beider Parteien; angeblich Wahlspruch des Ks. Lothar von Süpplingenburg (Lothar III.), ihm aber vermutlich erst später als Devise zugeschrieben. Als gemahnender Appell an die richterliche Tugend in der Volkssprache (seltener auf Latein) in zahlreichen ...

Verweise

Audiatur et altera pars verweist auf folgende Stichwörter
Akkusationsprozess Bibel Billigkeit Corpus Iuris Canonici Geldstrafe Gericht Handhafte Tat Hexereiprozesse Hochverrat Inquisitionsprozess Instanzenzug Ladung Lübeck Naturrecht Prozessmaximen Reformation Reichsacht Richter Urteil Vermögenseinziehung Wahlkapitulation Weimarer Reichsverfassung Worms

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Audiatur et altera pars:
Rechtliches Gehör

Schlagwörter

Dem Stichwort Audiatur et altera pars sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Gericht; Römisches Recht; Rechtsregel und Rechtssprichwort;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.audiatur_et_altera_pars

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