(Aufftrag, Auftracht, opdracht, opdrag, uffdrag, updracht, updrag usw.; mandatum). A. bezeichnet zum einen die Verpflichtung zur Erledigung einer Angelegenheit. Er kann zivilrechtl. in Absprache oder durch Verfügung von Todes wegen entstehen. Er kann hoheitlich (in weltl. wie in kirchl. Hierarchie) aus einseitigem, häufig in Briefform gekleidetem, mehr oder minder strengem Befehl entstehen oder wiederum aus Absprache. Der hoheitliche Befehl heißt Mandat (mandatum). Er kommt auch als ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Auftrag sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.