Bei einer A. werden öffentlich bewegliche Sachen an den Meistbietenden verkauft; unbewegliche Sachen unterliegen der Zwangsversteigerung. Folgende Formen können unterschieden werden: gerichtliche und außergerichtliche A.; freiwillige und Zwangsauktionen; A. marktgängiger und nicht marktgängiger (insbesondere alter, aber deshalb bes. wertvoller und schwer abschätzbarer) Waren; A. im Klein- und Großhandel. Diese Formen des Warenumschlags waren sowohl bei den Griechen als auch den Römern ...
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