Die B. ist mit dem Lehnswesen (Lehnrecht, Lehnswesen) ein wesentlicher Teil des Feudalsystems (Feudalismus), wonach (in heutiger Terminologie) privatrechtl. mit öffentlich-rechtl. Elementen in einem gegenseitigen Rechtsverhältnis nach der Leitidee „Schutz und Schirm gegen Rat und Hilfe“ (Schutz und Schirm) vermischt sind, und zwar mit dem wesentlichen Zweck der rechtl. Erfassung der bäuerlichen Nutzung von Liegenschaften in einem wirtschaftlichen und rechtl. Verband, in der Regel der ...
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