I. Von seiner Grundbedeutung her lässt sich der B. (ahd. pan, ban; ae. geban, bann; ndl. ban; fries. bon) deuten als ein sanktionsbewehrtes Ge- oder Verbot.Der etym. Ursprung ist umstritten: Während eine Meinung (u.a. Brunner) unter B. die feierliche Rede versteht, sieht die andere Ansicht im B. das feierlich gesetzte Zeichen und dessen Symbolkraft (Schröder/v. Künßberg). Beide Auffassungen schließen sich aber nicht aus. Denn die wohl urspr. Verwendung des B. zur Verkündung des ...
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