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Artikel Bauer
Band I

Bauer

Schildt, Bernd

Auszug aus dem Inhalt von Bauer

Der Begriff „B.“ geht etym. zurück auf die mhd. Bezeichnung gebure. B. ist demnach, wer als Mitbewohner eines mhd. bur – „Haus, Wohnung, Vorratshaus“ – lebt. Die Bezeichnung erfasst über den Mitbewohner hinaus auch den Nachbarn (Dorfgenossen) oder ein sonstiges Mitglied nachbarschaftlicher Siedlungsverbände (burschap). Damit ist nicht notwendig ein in der Landwirtschaft Tätiger gemeint; so sind ursprünglich auch in Städten Bezeichnungen wie Gebuirschaft oder Burscap bzw. ...

Verweise

Bauer verweist auf folgende Stichwörter
Aufklärung Bauermeister Bauernbefreiung Bauernkrieg Bauernlegen Dorf Erbhofrecht Fehde Gemeinde, Gemeindeverfassung Gottesfrieden Grundherrschaft Handwerk Heimbürge Hörige Kaufmann, Kaufleute Landfrieden Leges barbarorum Leibeigenschaft Ländliche Rechtsquellen Reichskammergericht Ritter Schultheiß Schulze Taiding

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Bauer:
Adel Agrarverfassung Bursprake Dreifelderwirtschaft Einspänner Geburt Gewere Grab Gutsherrschaft Haftbefehl Hausmarke Hufe Huldigung Kopfsteuer Körperschaft Landgut Landrichter Landsiedel, Landsiedelrecht Leihe Meierordnungen Meierrecht Messer Minorat Mitgift Mühlhäuser Rechtsbuch Neidingswerk Niebuhr, Barthold Georg (1776-1831) Paderborn Patrizier, Patriziat Pfahlbürger Physiokraten

Schlagwort

Dem Stichwort Bauer ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Agrarrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.bauer

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