Das B. ist mit dem modernen Staat der NZ als dessen notwendiger Bestandteil entstanden. Seine rechtliche Ausgestaltung ist in den einzelnen Ländern höchst unterschiedlich. Das klassische Land des B. in Europa ist Dtld. Beamter ist ein von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts durch Aushändigung einer Urkunde (Ernennung) in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufener Staatsdiener. In diesem Sinne gibt es vor der im MA einsetzenden Entstehung des ...
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