B. ist eine Variante des ehelichen Güterrechts, bei welcher die Frau nach dem Tode ihres Ehemannes in ungeteilter, d.h. in gesamthänderischer Vermögensgemeinschaft (Gesamthand) mit ihren Kindern auf/in dem Hausgut (Haus) „sitzen“ blieb. Das Institut diente in erster Linie der Versorgung der überlebenden Ehefrau (Witwe); es war aber auch im Interesse der Kinder gelegen, da es den Weiterbestand der häuslichen Gemeinschaft ermöglichte und dadurch eine Trennung der Kinder von ihrer Mutter ...
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Dem Stichwort Beisitz der Witwe sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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