I. Bergregal Das Bergregal war das Verfügungsrecht des Kg. über bestimmte Mineralien. Als Vorrecht des Kg. steht es neben anderen Regalien; eine besondere Nähe besteht zum Schatzregal (Schatz), Salzregal u. Münzregal (Münzrecht, Münzregal). Ks. Friedrich I. Barbarossa (1122–1190) hat auf dem Reichstag in Roncaglia 1158 die Regalien mit Hilfe römisch-rechtlich gebildeter Juristen aufzeichnen lassen (Ronkalische Reichstage, Ronkalische Gesetze). Darunter werden auch Silber und Salz ...
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