B. auch Sterbfall, mortuarium, Hauptrecht, ist ebenso wie der Buteil eine Todfallabgabe, die beim Tode eines hörigen Bauern (Hörige) fällig wird und urspr. aus dem besten Stück (Pferd oder Rind) im Stall bestand, das sich der Leiheherr dann aussuchen durfte. Vereinzelt findet sich auch das Zweitbesthaupt als Maßnahme der Existenzsicherung des Übernehmers der Bauernstelle. Dieser hatte nur das zweitbeste Stück abzugeben, so dass die Abgabe dort entfiel, wo nur ein Stück Vieh im Stall ...
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