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Artikel Beute
Band I

Beute

Ziegler, Karl-Heinz

Auszug aus dem Inhalt von Beute

B. (lat. praeda) ist das im Kriege kraft Waffenrechts angeeignete feindliche Gut. Der Aneignung durch den Sieger unterlag im Altertum das gesamte feindliche Volk, sein Gebiet und jeglicher Besitz. Die Römer hatten das Beuterecht jur. als Erwerbsgrund iure gentium (Völkerrecht) ausgebildet. Der Staat schränkte das Aneignungsrecht des einzelnen allmählich ein. Bei den Germanen verlief die Entw. ähnlich. Beutezüge nichtstaatlicher Gruppen gab es lange (Wikinger). Die gemeinsam gemachte B. ...

Verweise

Beute verweist auf folgende Stichwörter
Eigentum Fehde Kaperei Kriegsgefangenschaft Plünderung Völkerrecht Wikinger

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Beute:
Ding Eigentum Handhafte Tat Herrenlose Sachen, herrenloses Gut Herrschaftszeichen Körperkraft Kriegsentschädigung Kriegsgefangenschaft Kriegsrecht Loskauf, Lösegeld Markebrief Marodieren Plünderung Raubritter Rechtlosigkeit, Rechtsminderungen

Schlagwörter

Dem Stichwort Beute sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Militär; Sachenrecht; Völkerrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.beute

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