B. (lat. praeda) ist das im Kriege kraft Waffenrechts angeeignete feindliche Gut. Der Aneignung durch den Sieger unterlag im Altertum das gesamte feindliche Volk, sein Gebiet und jeglicher Besitz. Die Römer hatten das Beuterecht jur. als Erwerbsgrund iure gentium (Völkerrecht) ausgebildet. Der Staat schränkte das Aneignungsrecht des einzelnen allmählich ein. Bei den Germanen verlief die Entw. ähnlich. Beutezüge nichtstaatlicher Gruppen gab es lange (Wikinger). Die gemeinsam gemachte B. ...
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