Nach röm. R. galten alle dauernd wasserführenden größeren Flüsse als res publicae, auf der jeder Bürger Schifffahrt treiben durfte, wobei man in den unterworfenen Gebieten Zentral- und Westeuropas auf einer B.tradition aufbauen konnte. Am Rhein gab es neben der röm. Kriegsschifffahrt und privaten Auftragsfahrten für das Heer auch eine privat betriebene Handelsschifffahrt, neben einschlägigen Berufsbildern auch ein „contubernium nautarum“, eine Gemeinschaft von Schiffern.Mit dem ...
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