Im weiteren Sinne meint B. jeden Bischofssitz (sedes episcopalis) der vorkommunalen Epoche, im engeren Sinne bezeichnet man als B. eine Stadt mit Bischofssitz, in welcher alle Amtsgewalt (Amt) vom Bischof abgeleitet ist, omnes magistratus huius civitatis ad episcopum spectant potestatem (Art. 5 des ersten Straßburger Stadtrechts, 12. Jh.: Keutgen, Urkunden zur städtischen Verfassungsgeschichte, 1899, Neudr. 1965, Nr. 126).Die ersten christlichen Ortskirchen mit ihren Bf. sind ebenso von ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Bischofsstadt sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.