Unter B. werden „Veranstaltungen zum Zwecke des Abschlusses von Gattungskäufen in vertretbaren Sachen, die regelmäßig an einem bestimmten Ort stattfinden und nur von Kaufleuten besucht werden“ verstanden (so preuß. OVG 34,335). Die Bezeichnung wird hergeleitet vom dem Wort bursa (= lederner Geldbeutel, Kasse); eine andere Ableitung stellt auf den Versammlungsort der ital. Kaufleute (Kaufmann, Kaufleute) in Brügge im 14. Jh., dem Haus des Kaufmanns van der Beurs, ab, dessen Giebel ...
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