Art der städt. Amtsbücher (Stadtbücher) zum Nachweis für neu aufgenommene Bürger einer Stadt und den von diesen geleisteten Bürgereid. Erste Listen sind ab ca. 1250 überliefert, meist in allgemeinen Stadtbüchern, selten als Rolle, Einzelbl. oder -lage, später häufig auch durch städt. Rechnungsbücher. Eigene B. sind vermehrt seit dem 14. Jh. erhalten, hauptsächlich im nordalpinen Reich und in angrenzenden, meist vom dt. Stadtrecht beeinflussten Gebieten. Neben dem Namen des ...
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