Unter B. (burgerlehen) verstand man in der spätma. und frühneuzeitl. Rechtspraxis im Unterschied zu anderen Leiheformen (Erbleihe, Leihe, Beutellehen) echte Lehen, die an Bürger nach Lehnrecht verliehen wurden, was eigtl. dem Grundgedanken des Lehnswesens (Lehnrecht, Lehnswesen) als einem auf den ritterlichen Adel beschränkten Herrschafts- und Organisationsprinzip widersprach. So vertrat auch der Sachsenspiegel die Auffassung, dass koplude, die hier mit nichtritterbürtigen Bürgern ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Bürgerlehen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.