Als B. (ahd. butil, mhd. bütel, mnd. bödel; spätmhd. pedell, mlat. bidellus), urspr. der (vor Gericht) Bietende bzw. der Bote, wurden regional unterschiedlich ausgestaltete Berufe bezeichnet, die sich nur grob unter dem Begriff Gerichts- und Gemeindediener zusammenfassen lassen. Urspr. dürfte B. weitgehend gleichbedeutend mit dem meist angesehenen Fronboten gewesen sein (vgl. etwa Swsp Ldr 93), eine Bedeutung, die sich v.a. in nord- und odt. Städten lange halten konnte. In Teilen Ndtld., ...
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