Im heidnischen B. (seit 681) dominierte das Gewohnheitsrecht von Protobulgaren und Slawen. Das christliche (864) Zarenreich rezipierte byz. Recht. Unter osmanischer Macht (1396–1878) blieb im Rahmen des islamischen Reichsrechts Gewohnheitsrecht der Bulgaren erhalten. Nach dem Russisch-türkischen Krieg (1877–1878) entstand mit dem Berliner Vertrag das der Hohen Pforte vassale Fürstentum B. (Verfassung von Tarnovo 1879) und das autonome Gebiet Ostrumelien (Vereinigung 1885, ...
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