Mit B. (lat. burggravius, praefectus, praefectus urbis, praetor urbanus, auch comes urbis) wurde im ma. Reich seit dem 10./11. Jh. ein kgl., bischöflicher oder später landesherrlicher Amtsträger bezeichnet, der in einer (in der Entstehungszeit des Begriffs noch als burg bezeichneten) Stadt oder Burg sowohl militärische als auch gerichtliche und administrative Aufgaben versah. Das Amt bzw. der Amtsbereich hieß B.schaft oder B.tum (lat. burggraviatus, praefectura). Zuständigkeit und ...
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