Als burgwardium oder burgwardum wurden seit der Mitte des 10. Jh. (erstmals überliefert 961; MGH DD 4, reg. et imp. Germ. 1, Nr. 222b, 306) Bezirke in den Markengebieten (Mark) an und östlich von Elbe und Saale bezeichnet, die auf eine nicht zwingend, jedoch häufig zentral gelegene Burg bezogen waren. Unter dem Kommando im Königsdienst stehender Personen dienten sie den sächs. Eroberern als vom Kgt. organisierte milit. und administrative Zentren unterhalb von Gft. und Mgft., von denen ...
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