Auszug aus dem Inhalt von Bynkershoek, Cornelis van (1673-1743)
Als Sohn einer wohlhabenden Familie studierte van Bijnkershoek (Originalschreibweise; lat.: Bynkershoek) Jura in Franeker, wo er 1694 promovierte. Als Rechtsanwalt in Den Haag niedergelassen, veröffentlichte er 1703 De dominio maris, in dem B. den später übernommenen Gedanken, dass die Hoheitsgewässer sich soweit die Kanonen reichen erstrecken, erörtert.Im Jahre 1704 wurde B. Mitglied des „Hoge Raad van Holland en Zeeland“. Seitdem zeichnete er bis zu seinem Tod die wichtigsten Fälle ...
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