Das B. ist röm. Recht in griech. Sprache, was der neuzeitl. Kunstbegriff ius Graeco-Romanum zum Ausdruck bringt. Seine Basis stellte das Corpus Iuris Civilis dar, ergänzt und verändert durch spätere weltl. (durch den Kaiser als Gesetzgeber) und kirchl. (synodale oder auch patriarchale) Normen. Die Gräzisierung des B. setzte im 6. Jh. ein. Die sog. antecessores, die „Professoren“ an den R.sschulen in Beirut und Konstantinopel, verfassten griech. Zusammenfassungen und andere Schriften ...
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