Cautela und Premis sind Anweisungen und Erläuterungen zum ma. Prozessrecht und gehören zu den Rechtsgangbüchern (Gerichtsverfahren). Sie ergänzen den Richtsteig Landrechts in Einzelfragen. Aufgrund der Angaben in der gereimten Vor- bzw. Nachrede (mich hat irdacht ein man genant von Ovesfelt herman) wurden sie wahrscheinlich von Hermann von Oesfeld um 1350 in Magdeburg verfasst.Die Cautela (lat. „Vorsicht“), in deutscher Sprache verfasst und mit lateinischen Zitaten durchsetzt, definiert ...
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