Die Forschung sieht in (mlat.) C. einen Verwaltungsbezirk bzw. einen Personenverband innerhalb des fränkischen Reiches einschließlich der alem. Gebiete. Die inhaltl. Bestimmung dieser Struktureinheit bereitet große Schwierigkeiten (Fg.sG bei Kroeschell, Art. Hundertschaft, Hoops RGA 15, 22000, 238). Eine weitgehend vollständige Übersicht der Belegstellen (vom 6. bis zum 10. Jh.) bringt Dannenbauer (1949), 189–190. Der Begriff erscheint erstmals 511/558 im Pactus pro tenore pacis der ...
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