Am 09.10.1527 erließ der brand. Kurf. Joachim I. (reg. 1499–1535) eine Bestätigung bzw. Neufassung des brand. Landrechts in Bezug auf wichtige ehegüter- und erbrechtl. Materien: die Constitution Wilkoer und Ordenung der Erbfelle und anderer sachen. Wie damit durch die gantze Marck zu Brandemburg und dazu gehörenden Landen hinfur soll gehalten werden (Titel nach dem Faksimile bei Kunkel/Thieme/Beyerle). Das landesherrl. Gesetz (auch C. genannt), das zu den Landrechtsreformationen ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Constitutio Joachimica sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.