Bis 1658 umfasste das Kgr. D. sowohl das heutige D. als auch die Provinzen Schonen, Halland, Blekinge und Südschleswig. In der Zeit kurz vor und nach 1200 wurde das R. in dän. Sprache niedergeschrieben. Erhalten sind Gesetze aus drei R.sgebieten: Schonen, Seeland und Jütland. Die erhaltene Fassung des R.s von Schonen ist kurz nach 1200 niedergeschrieben und liegt sowohl in einer dän. Fassung wie in einer lat. Bearbeitung, dem Liber legis Scaniae des Ebf. Andreas Sunesens, vor. Aus Seeland ...
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