D. ist die Hingabe vertretbarer Sachen in das Eigentum des Empfängers, verbunden mit der Verpflichtung zur Rückgabe von Sachen gleicher Menge, Art und Güte an den D.sgeber nach bestimmter Zeit. Das D. ist ein Realvertrag: Es kommt durch Übergabe der Valuta zustande, die dabei hingegebenen Sachen dienen dem Verbrauch.Im älteren R. bildet das D. eine Unterart der Leihe, deren Zweck in der Überlassung unverbrauchbarer Sachen zum Gebrauch des Empfängers liegt. Das im SpätMA verbreitete ...
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