Auszug aus dem Inhalt von Das Kind folgt dem Busen
Die Frage nach der Standeszuordnung von Kindern aus ungleichen Ehen und dem damit verbundenen ErbR. ist in den RQu. nicht allgemeingültig geregelt. Grundsätzlich sind vier Zuordnungen möglich. Alle vier Regelungen, die sich zwangsläufig widersprechen sowie eine zeitl. und räuml. Begrenzung haben, liegen in Form von Rechtssprichwörtern vor. Neben der hier genannten Mutternachfolge (D.) gibt es die Vaternachfolge (Welches Kind ist frei und echt, das behält des Vaters Recht), die Folge nach ...
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