Bezeichnung für die im Deutschen Bund in der Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse ergriffenen Maßnahmen und Exekutionsvorschriften gegen die nationale und liberale Bewegung nach den Befreiungskriegen. Die vom Bundestag des Dt. Bundes in Mainz eingesetzte Zentraluntersuchungskommission (Art. 1, 2 Untersuchungsgesetz) sollte die „revolutionären Umtriebe und demagogischen Verbindungen“ aufdecken; die Verfolgung und Aburteilung oblag den Staaten des Bundes. In ihrem Wirken richtete sich die ...
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