Auszug aus dem Inhalt von Der König ist gemeiner Richter überall
Das Rechtssprichwort beinhaltet die umfassende R.skompetenz des Königs. Der Kg. steht an der Spitze der R.sordnung. Seine Amtsgewalt erstreckt sich über die Institutionen des Königsbanns, des Königsschutzes und des Königsgerichts. Zentrale Aufgabe der richterl. Tätigkeit ist die Herstellung einer gerechten Friedensordnung. Schon im Ssp. Ldr. III 26 § 1 heißt es kurz und einprägsam: De koning is gemene richtere over al. Die lokaladverbiale Bestimmung überall zeigt, dass seine ...
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