Der D. gehört zu den Rechtsbüchern, um 1275/76 vollendet. Er nennt sich selbst „Spiegel aller deutschen Leute“ (Reimvorrede 92); seit Ficker in Namensangleichung der Spiegel des R.s (Rechtsspiegel) als D. bezeichnet. Entstanden ist er vermutl. im Augsburger Minoritenkonvent (Augsburg), dem aufgrund der engen Bindungen an Magdeburg eine bedeutende Rolle bei der Ausbreitung des Sachsenspiegels zukam. Dessen oberdt. Übersetzung und einer weiteren Bearbeitung (Augsburger Ssp.) ist der im D. ...
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