Erste Aufzeichnung erfuhr das Landrecht der Region Dithmarschen, jener an der Nordseeküste zwischen Elbe- u. Eidermündung gelegenen Marschlandschaft, im Jahre 1447 (Landesboek). Das damals von dem Lant to Dithmerschen, d.h. der aus etwa 500 Personen bestehenden Landesversammlung, Beschlossene u. Niedergeschriebene geht jedoch auf wesentlich ältere Rechtsgewohnheit zurück. Dass es schriftl. Vorlagen gab, ist hingegen unwahrscheinlich.Bei Dithmarschen handelt es sich um „eines der wenigen ...
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