D. (von lat. cella) bezeichnet die im Domkapitel gemeinsam lebenden, in der Regel adeligen, jungen Domherren, die an der Domschule durch den Domscholaster ausgebildet wurden. Sie hatten keinen Sitz im Chor u. kein Stimmrecht. Die Auswahl der D. erfolgte entweder durch Kooptation des Domkapitels, durch bfl. Nomination oder durch eine Kombination dieser beiden Prozeduren. Durch ein Ritual, bei dem die D. zunächst einzeln vorgestellt wurden u. anschließend einen Rutenschlag von jedem Kapitular ...
Schlagwort
Dem Stichwort Domicellar ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.