D. (von lat. cella) bezeichnet die im Domkapitel gemeinsam lebenden, in der Regel adeligen, jungen Domherren, die an der Domschule durch den Domscholaster ausgebildet wurden. Sie hatten keinen Sitz im Chor u. kein Stimmrecht. Die Auswahl der D. erfolgte entweder durch Kooptation des Domkapitels, durch bfl. Nomination oder durch eine Kombination dieser beiden Prozeduren. Durch ein Ritual, bei dem die D. zunächst einzeln vorgestellt wurden u. anschließend einen Rutenschlag von jedem Kapitular ...
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