Auszug aus dem Inhalt von Dominium, privatrechtlich
D., lat., mit der Kernbedeutung „Herrschaft“, „Herrschaftsgebiet“ bezeichnet bis in das 12. Jh. hinein meist die Hft. eines Dominus (Herrn) über Land (domini terrae), Leute (Lehnleute, Untertanen, Familie, Knechte, Sklaven etc. [Land und Leute]) u./oder über Sachen (bes. Liegenschaften). Als rechtstechn. Begriff findet sich D. (neben proprietas) häufig(er) seit dem 13. Jh. in Urkunden u. im jur. Schrifttum: etwa D. (im Sinne von Allod) im Gegensatz zum Lehen (Lehnrecht, ...
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