Unter den Grundzahlen kam neben der Sieben, der Neun u. der Zwölf der D. im Recht eine herausgehobene Bedeutung zu.In der älteren dt. Rechtssprache ist die Zahl D. belegt für (1.) D. Personen: z.B. Teilnehmer oder Beisitzer bei Gericht, im Ortsvorstand, in Ausschüssen; Zeugen oder Eidhelfer, bei der Zunftgründung, der Verteilung eines Lehens; (2.) Termine: Gerichte oder Jahrgedinge, (in der Regel) D. Verhandlungstage; (zum Teil formelhaft benannte) Fristen (Tage, Sonntage, Jahre); (3.) ...
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