Auszug aus dem Inhalt von Ecclesia non sitit sanguinem
Die Kirche dürstet nicht nach Blut. Kanonist. Rechtsgrundsatz, Herkunft unbekannt. Im Zentrum des Grundsatzes stand das Verbot für Kleriker, Bluturteile, d.h. solche, die auf Leibesstrafen u. Lebensstrafen (Todesstrafe) lauten, zu fällen, an ihnen teilzunehmen oder auch nur auf solche hinzuwirken. Ein erster Anhaltspunkt für eine christl. Scheu vor Blutvergießen ergibt sich bereits aus Apg. 15, 20 u. 29, wo der Jesusbruder Jacobus als Autorität der ersten Christen verfügte, zu den ...
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