Auszug aus dem Inhalt von Ecclesia vivit lege Romana
Die Parömie, „Die Kirche lebt nach röm. Recht“, findet sich in mehreren Texten des FrühMA, insbes. in der Lex Ribuaria § 61 (58), 1 (MGH LL 1 nat. Germ. 3,2, 109) sowie dem Liber Papiensis mit der Anordnung, Ut omnis ordo ecclesiarum secundum legem romanam vivat (MGH LL (in fol.) 4, 539). Hiernach sollte für Kleriker das röm. Recht statt der Regeln des StammesR (Leges Barbarorum) gelten. Etwa seit dem 8. Jh. wurden allerdings die Kleriker in den Geltungsbereich der StammesR ...
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