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Artikel Ehebruch
Band I

Ehebruch

Roth, Andreas

Auszug aus dem Inhalt von Ehebruch

E. (mnd. ebrok, overhor, mhd. ebruch, ebrehunge, auch uberhuor, lat. adulterium) ist in der frühesten Zeit gegeben, wenn sich eine verheiratete Frau mit einem anderen Mann geschlechtlich verbindet, u. ist sowohl bei den Germanen als auch bei anderen idg. Völkern bekannt. Ertappte ein Ehemann seine ehebrecherische Frau auf frischer Tat, durfte er sie bußlos töten oder schimpflich verstoßen (Tacitus, Germania c. 19). Entsprechende Bestimmungen finden sich in mehreren Volksrechten, zum Teil ...

Verweise

Ehebruch verweist auf folgende Stichwörter
Agnaten und Kognaten Constitutio Criminalis Carolina Ehe England Gefängnis Germania Konkubinat Naturrecht Sachsen Sachsenspiegel Strafe, Strafrecht Todesstrafe Tridentinum Verbannung Vermögenseinziehung

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Ehebruch:
Bigamie Charivari Edictum Theoderici Ehrenstrafe Einmauern Freigrafschaft Geistliche Gerichtsbarkeit Gerüfte Haar, Haarscheren Haberfeldtreiben Handhafte Tat Haut und Haar Heliand Hommel, Karl Ferdinand (1722-1781) Karrenstrafe Kebsehe, Kebskind Kirchenordnung Klage Kriminalität Kuppelei Lebendig begraben Legitimation durch nachfolgende Ehe Lex Salica Nacktheit Offizial Ohrenabschneiden, Ohrenschlitzen Pfahl Pflugschar, Pflugscharengang Policeyordnungen Pranger

Schlagwörter

Dem Stichwort Ehebruch sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ehe; Missetat; Strafe und Strafrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.ehebruch

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