Nach traditioneller Lehre (Gierke, Kohler) diente die sog. Verpfändung der Ehre, insbes. der Standesehre, seit dem hohen MA als Sicherheit für die Erfüllung vertraglicher Pflichten: Wurde ein Leistungs- oder Unterlassungsversprechen mit einer Ehrenklausel wie bi unsern guten truwen u. eren oder in Verpfendung meiner ehre verbunden, so habe diese E. beim Versprechenden im Falle der Nichteinhaltung gleich einem Verfallspfand unmittelbar den Ehrverlust zur Folge gehabt, ohne dass es hierfür ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Ehrenverpfändung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.