Mit E. (ahd. eigan, Partizip von eigan = haben; got. aigin, ags. agen, afrs. ein, an. eiginn) bezeichnet die ma. Rechtssprache sowohl den einer Person dinglich zugeordneten, konkreten Gegenstand als auch die dingliche Berechtigung selbst (dominium, proprietas). Erst seit dem 13. Jh. bilden sich (zunächst neben dem Begriff E.) für das Recht am Gegenstand abstraktere Begriffe wie Eigenschaft (vgl. Swsp Lnr 125 b) u. Eigentum (gebräuchlich erst im 14. Jh.) aus (DRW II, ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Eigen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.