Auszug aus dem Inhalt von Eike von Repgow (um 1180-nach 1233)
Aus dem MA sind selten die Schöpfer hervorragender geistiger u. künstlerischer Leistungen namentlich überliefert. Zu den wenigen zählt der Verfasser des berühmtesten dt. Rechtsbuches, des Sachsenspiegels, der sich in den Versen 261 bis 266 der Reimvorrede selber als Eike van Repchowe vorstellt u. mitteilt, dass er auf Anraten des Gf. Hoyer von Falkenstein den urspr. lat. Ssp. ins Dt. übertragen habe.Die Echtheit dieser Textstelle steht inzw. außer Frage; überdies ist sie nicht das ...
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