Unio prolium, vertraglich vereinbarte, erbrechtl. Gleichstellung von Stiefgeschwistern. Das Substantiv (Eynekindeschafft) tritt wohl erstmals in einem Urteil des Ingelheimer Oberhofes von 1419 (Erler IOH, Nr. 2281) auf, die verbale Form eyne kinde machen in einer Ingelh. Urk. von 1378 (Mone Anz. VII, 469).Das Rechtsinstitut ist nach neueren Forschungen (Schartl) im Gebiet des fränk. Rechtskreises nicht vor der ersten Hälfte des 14. Jh. belegt (für ein höheres Alter, seit dem 13. Jh., ...
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