Die jur. Definition der E. knüpfte hist. an die technischen Besonderheiten als öffentliches, schienengebundenes Massenverkehrsmittel an, insbes. an ihre Betriebsgefahr. Auch die berühmt gewordene Begriffsbestimmung des Reichsgerichts von 1880 (RGZ 1, 247, 252) entstand in Auseinandersetzung mit den zivilrechtlichen Fragen der Risikoverteilung (§ 1 des Reichshaftpflichtgesetzes von 1871). Dass die Richter dabei eine überaus umständliche Definition entwickelten, wurde vielfach als Beleg ...
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.