Auszug aus dem Inhalt von Erbeinsetzung über die Bahre, über das Grab
Solange das Eintrittsrecht (RepräsentationsR) der Enkel nicht anerkannt war (Erbfolgeordnungen), konnten diese neben Geschwistern ihrer vorverstorbenen Eltern ihren Großvater oder ihre Großmutter nur beerben, wenn diese sie durch ein besonderes erbrechtliches Geschäft zur Erbschaft an Stelle der vorverstorbenen Eltern u. gleichsam in deren „Fußstapfen“ beriefen (Erbrecht). Das Geschäft war formbedürftig (meist Fertigung vor Gericht u. Zeugen). Nach manchen süddt. Rechten musste der ...
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