E. ist insbes. die Regelung einer Sondererbfolge (Erbfolgeordnung), die unter Bevorzugung des Mannesstammes den Hof ungeteilt als Sondervermögen an einen einzigen Anerben (Anerbenrecht) gelangen lässt. Das Reichserbhofgesetz (nationalsoz.; Nationalsozialismus), das festlegte, dass ein land- u. forstwirtschaftlicher Betrieb von der Größe mindestens einer Ackernahrung (diejenige Menge eines Landes, um eine Familie autark zu ernähren) u. bis zu einer Größe von 125 ha Erbhof war. Das ...
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