Die E. übertrugen 1914–1933 die Befugnis zur Gesetzgebung in bestimmten Grenzen auf die Reichsregierung. Ziel dieser Durchbrechung der Gewaltenteilung war es, in Notzeiten eine schnelle Anpassung der Gesetzeslage an aktuelle Bedürfnisse zu ermöglichen. So befugte das aus Anlass des dt. Eintritts in den Ersten Weltkrieg erlassene E. von 1914 den Bundesrat zur Anordnung von Maßnahmen, … welche sich zur Abhilfe wirtschaftlicher Schädigungen als notwendig erweisen, im Wege ...
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