Auszug aus dem Inhalt von Erst Bürgerrecht, dann Kaufmannsrecht
Diese Redewendung basiert auf Art. 82 des Ofener StadtR von 1403/1439 (Ofner Stadtrechtsbuch). Die zentrale Aussage lautet: der new komend kaufman in dy stat, der kaufmans recht begert, sol des ersten purger recht vnd darnach kaufmans recht gewinnen. Die Art. 423 bis 441 des StadtR zeigen, dass der Handel für nicht ansässige Kaufleute einschränkenden Reglementierungen unterworfen war. Diese Einschränkungen entfielen nach dem Erwerb des BürgerR. Die für eine Klassifizierung als ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Erst Bürgerrecht, dann Kaufmannsrecht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.