Auszug aus dem Inhalt von Erst Bürgerrecht, dann Kaufmannsrecht
Diese Redewendung basiert auf Art. 82 des Ofener StadtR von 1403/1439 (Ofner Stadtrechtsbuch). Die zentrale Aussage lautet: der new komend kaufman in dy stat, der kaufmans recht begert, sol des ersten purger recht vnd darnach kaufmans recht gewinnen. Die Art. 423 bis 441 des StadtR zeigen, dass der Handel für nicht ansässige Kaufleute einschränkenden Reglementierungen unterworfen war. Diese Einschränkungen entfielen nach dem Erwerb des BürgerR. Die für eine Klassifizierung als ...
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