Auszug aus dem Inhalt von Erwählter römischer Kaiser
Nach ma. StaatsR erlangte der gewählte König die volle Gewalt u. den Titel eines röm. Kaisers erst, nachdem er vom Papst mit der Kaiserkrone gekrönt worden war. Es galt der im Sachsenspiegel (Ldr III 52 § 1) verankerte Grundsatz, wonach der gewählte dt. König königliche Gewalt und königlichen Namen hat, er des Reiches Gewalt und kaiserlichen Namen aber erst erhält, wenn ihn der Papst geweiht hat. Im ausgehenden MA versuchte die ksl. Seite vergeblich, die Ausübung der ksl. Rechte von ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Erwählter römischer Kaiser sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.