E. (vom lat. exsul „in der Fremde weilend“) im Sinne von Verbannung wurde im Altertum als Strafe für bestimmte Handlungen verhängt u. bedeutete Ausstoßung eines Individuums aus der Staatsgemeinschaft. Es konnte befristet oder unbefristet sein. E. als Selbstverbannung machte es möglich, der Bestrafung für ein Kapitalverbrechen zu entgehen. Neben die vom Richter ausgeprochene Strafe der Verbannung trat seit der röm. Kaiserzeit die schärfere Form der deportatio (Ausweisung). E. meint ...
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